Law Firm

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Rechtsbereichelaw

Bankruptcy law

Im Jahr 2010 habe ich erfolgreich am Lehrgang zum Erwerb der theoretischen Befähigung für die Führung des Titels “Fachanwalt für Insolvenzrecht” teilgenommen.

 

Meine besondere Fachkompetenz setze ich in der Insolvenz- oder insolvenznahen Beratung und im Restrukturierungsbereich für meine Mandanten ein.

Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht

Im Jahr 2010 wurde mir der Titel “Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” verliehen. Eine ständige Fortbildung gewährleistet Ihnen eine tiefgreifende Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet.

Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet des Maklerrechts, bei der Vorbereitung, Beurkundung und Vollzug von Grundstückskaufverträgen aber auch bei Rückabwicklungen von Immobiliengeschäften. 

Des Weiteren stehe ich Ihnen, egal, ob als Vermieter, als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie, zur Seite.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei der Vertragsgestaltung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen, sowie bei Pachtverträgen, bei Kündigungen von Mietverhältnissen und der Durchführung möglichst schneller Räumung und im Nebenkostenrecht. Ebenfalls berate ich bei der Geltendmachung ausstehender Hausgelder, unterstütze Sie bei WEG- Versammlungen und der Umsetzung von WEG- Wirtschaftsplänen.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.

Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwältezu setzen. Sie profitieren als mein Mandant auf diesem sensiblen Rechtsgebiet von einfühlsamer Begleitung einerseits und durchsetzungsstarker Vertretung Ihrer Interessen andererseits.

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung, bei der Scheidung, bei der Gestaltung und notariellen Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, bei Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.

Arbeitsrecht

Ich biete eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im kollektiven wie auch im individuellen Arbeitsrecht.

Ich begleite Sie als Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft und bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, entwerfe und optimiere Anstellungs-, Dienst-, und Aufhebungsverträge, bei größeren arbeitsrechtliche Transaktionen, bei Umstrukturierungen, Sanierungen und Fusionen (Betriebsstilllegungen, Verschmelzungen, Outsourcing, Betriebsübergänge), gestalte und verhandele Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen.

Ich helfe Ihnen als Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen eine ausgesprochene (oder bevorstehende) Kündigung, und zwar von der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bis hin zur gerichtlichen Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte einschließlich der Vereinbarung einer Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes.

Sozialrecht

lch berate und vertrete Sie als Privatperson, Gewerbetreibender, Unternehmer, Verband oder Freiberufler gerichtlich und/oder aussergerichtlich auf dem gesamten Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.

Dazu zählt unter anderem das Krankenversicherungsrecht, das Rentenversicherungsrecht, das Unfallversicherungsrecht sowie das Pflegeversicherungsrecht aber auch das Recht der Betriebsprüfung, insbesondere die rechtliche Überprüfung von Beitragsnachforderungsbescheiden sowie die aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in diesen Beitragsangelegenheiten.

Ich unterstütze Sie auch im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II) bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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